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   Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-385/05   

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Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-385/05 (https://dejure.org/2006,31674)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.09.2006 - C-385/05 (https://dejure.org/2006,31674)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. September 2006 - C-385/05 (https://dejure.org/2006,31674)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Confédération générale du travail u.a.

    Sozialpolitik -Richtlinien 98/59/EG und 2002/14/EG - Massenentlassungen - Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmervertreter - Methode, nach der die Schwellenwerte für die Beschäftigtenzahl errechnet wird - Ausschluss der Arbeitnehmer, die einer bestimmten Altersgruppe ...

  • EU-Kommission PDF

    Confédération générale du travail u.a.

    Sozialpolitik -Richtlinien 98/59/EG und 2002/14/EG - Massenentlassungen - Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmervertreter - Methode, nach der die Schwellenwerte für die Beschäftigtenzahl errechnet wird - Ausschluss der Arbeitnehmer, die einer bestimmten Altersgruppe ...

  • EU-Kommission

    Confédération générale du travail u.a

    Sozialvorschriften

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 07.12.1995 - C-449/93

    Rockfon / Specialarbejderforbundet i Danmark, acting on behalf of Søren Nielsen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-385/05
    Mangels Definition dieses Begriffes in der Richtlinie 98/59 hat der Gerichtshof im Urteil Rockfon festgestellt, dass der Begriff "Betrieb" im Sinne dieser Richtlinie nicht durch Bezugnahme auf die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten definiert werden kann und dahin auszulegen ist, dass er entsprechend den Umständen des Einzelfalls die Einheit bezeichnet, der die von der Entlassung betroffenen Arbeitnehmer zur Erfüllung ihrer Aufgabe angehören, und zwar unabhängig davon, ob die fragliche Einheit eine Leitung hat, die selbständig Massenentlassungen vornehmen kann(19).

    17 - Zu beachten ist, dass diese Richtlinie nicht definiert, was für ihre Anwendung unter einem "Betrieb" zu verstehen ist; ebenso wenig definiert sie den Begriff "Arbeitgeber", und sie gibt auch nicht den Zeitpunkt an, zu dem die "Entlassung" erfolgt; allerdings sind diese Begriffe vom Gerichtshof geklärt worden in seinen Urteilen vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-449/93 (Rockfon, Slg. 1995, I-4291), vom 16. Oktober 2003 in der Rechtssache C-32/02 (Kommission/Italien, Slg. 2003, I-12063) und vom 27. Januar 2005 (Junk).

    19 - Urteil vom 7. Dezember 1995 (Rockfon, Randnrn.

    20 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Rockfon (Randnr. 30).

  • EuGH, 16.10.2003 - C-32/02

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-385/05
    17 - Zu beachten ist, dass diese Richtlinie nicht definiert, was für ihre Anwendung unter einem "Betrieb" zu verstehen ist; ebenso wenig definiert sie den Begriff "Arbeitgeber", und sie gibt auch nicht den Zeitpunkt an, zu dem die "Entlassung" erfolgt; allerdings sind diese Begriffe vom Gerichtshof geklärt worden in seinen Urteilen vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-449/93 (Rockfon, Slg. 1995, I-4291), vom 16. Oktober 2003 in der Rechtssache C-32/02 (Kommission/Italien, Slg. 2003, I-12063) und vom 27. Januar 2005 (Junk).

    18 - In seinem Urteil vom 8. Juni 1982 in der Rechtssache 91/81 (Kommission/Italien, Slg. 1982, 2133, Randnr. 11) hat der Gerichtshof festgestellt, dass mit den Bestimmungen der Richtlinie 75/129 "ein gemeinsamer Grundstock für eine Regelung gebildet werden [soll], die in allen Mitgliedstaaten anwendbar ist, wobei den Mitgliedstaaten die Möglichkeit bleibt, für die Arbeitnehmer günstigere Rechts- oder Verwaltungsvorschriften anzuwenden oder zu erlassen".

  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-385/05
    6 - Vgl. insbesondere in diesem Sinne Urteil vom 27. Januar 2005 in der Rechtssache C-188/03 (Junk, Slg. 2005, I-885, Randnr. 29 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 31.03.1998 - C-68/94

    DIE GEMEINSCHAFTSVERORDNUNG ÜBER DIE KONTROLLE VON UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-385/05
    10 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Juni 1961 in der Rechtssache 15/60 (Simon/Gerichtshof, Slg. 1961, 241) und vom 31. März 1998 in den Rechtssachen C-68/94 und C-30/95 (Frankreich u. a. /Kommission, Slg. 1998, I-1375, Randnr. 167).
  • EuGH, 08.06.1994 - C-382/92

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-385/05
    21 - Vgl. in diesem Sinne zur Richtlinie 75/129 Nr. 10 der Schlussanträge des Generalanwalts Van Gerven in der Rechtssache C-382/92 (Urteil vom 8. Juni 1994, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1994, I-2435).
  • EuGH, 01.06.1961 - 15/60

    Gabriel Simon gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-385/05
    10 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Juni 1961 in der Rechtssache 15/60 (Simon/Gerichtshof, Slg. 1961, 241) und vom 31. März 1998 in den Rechtssachen C-68/94 und C-30/95 (Frankreich u. a. /Kommission, Slg. 1998, I-1375, Randnr. 167).
  • EuGH, 08.06.1982 - 91/81

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-385/05
    18 - In seinem Urteil vom 8. Juni 1982 in der Rechtssache 91/81 (Kommission/Italien, Slg. 1982, 2133, Randnr. 11) hat der Gerichtshof festgestellt, dass mit den Bestimmungen der Richtlinie 75/129 "ein gemeinsamer Grundstock für eine Regelung gebildet werden [soll], die in allen Mitgliedstaaten anwendbar ist, wobei den Mitgliedstaaten die Möglichkeit bleibt, für die Arbeitnehmer günstigere Rechts- oder Verwaltungsvorschriften anzuwenden oder zu erlassen".
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